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   OLG München, 02.12.2020 - 20 U 3916/19   

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https://dejure.org/2020,40038
OLG München, 02.12.2020 - 20 U 3916/19 (https://dejure.org/2020,40038)
OLG München, Entscheidung vom 02.12.2020 - 20 U 3916/19 (https://dejure.org/2020,40038)
OLG München, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 20 U 3916/19 (https://dejure.org/2020,40038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249 Abs. 1, § 826
    Motor der Baureihe "EA 189" - Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal

  • rewis.io

    Berufung, Kaufpreis, Annahmeverzug, Fahrzeug, Vergleich, Herausgabe, Revision, betrug, Zahlung, Kaufpreiszahlung, Anspruch, Kostenentscheidung, Aufwendungen, Vertrag, Zulassung der Revision, Bemessung des Streitwerts, Zahlung des Kaufpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 20 U 3916/19
    Die Beklagte haftet der Klagepartei aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 20 U 3916/19
    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2020 - VI ZR 354/19, Tz. 17 ff. wird Bezug genommen.
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus OLG München, 02.12.2020 - 20 U 3916/19
    Ein Teilunterliegen kann auch angenommen werden, soweit eine Partei mit einem Nebenanspruch unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.1988 - IX ZR 127/87, juris Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 1 W 24/21

    Streitwert einer Klage auf Schadensersatz nach dem sog. Diesel-Abgasskandal;

    Denn Zinsen, die - wie hier - zusätzlich zu und neben einer Hauptforderung geltend gemacht werden, stellen auch dann Nebenforderungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO dar, wenn es sich um Deliktszinsen nach § 849 BGB handelt und die Zinsen in einer ausgerechneten Summe geltend gemacht werden (Senat, Beschluss vom 15.5.2020, 1 W 13/20; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.9.2020, 7 W 8/20, zitiert nach juris; vgl. auch: Senat, Urteil vom 29.6.2020, 1 U 57/19, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 2.12.2020, 20 U 3916/19, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 27.3.2020, 1 U 83/19, zitiert nach juris).
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